Tuberkulose beim Wild

Seit dem 1. August 2014 sind Jägerinnen, Jäger und Wildhüter nach der Tierseuchengesetzgebung verpflichtet, verdächtige Veränderungen bei Wildtieren, die auf Tuberkulose hindeuten, einer amtlichen Tierärztin oder einem amtlichen Tierarzt zu melden. Zum Start der Jagdsaison 2014 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in Zusammenarbeit mit den betroffenen Institutionen ein Handbuch verfasst, das unter anderem aufzeigt, wie man Tuberkulose in Wildtierkörpern erkennen kann – siehe externer Link: https://www.blv.admin.ch/blv/de/home.html

Vor diesem Hintergrund hat der BKJV, in Absprache mit unserem Veterinärdienst, folgendes Vorgehen gewählt:

Wenn die Jägerin oder der Jäger, insbesondere bei erlegten Rothirschen oder Wildschweinen, Anzeichen auf Verdacht von Tuberkulose gemäss Handbuch feststellt, ist:

1. der Wildhüter unverzüglich zu benachrichtigen;

2. die entsprechenden Organe (z.B. Gedärme, Lymphknoten, Lunge, Leber, Milz) dem Amtstierarzt zur Untersuchung zu überbringen (Wh hat die entsprechende Liste);

3. via Wildhüter das Jagdinspektorat unverzüglich zu informieren;via Amtstierarzt den Veterinärdienst unverzüglich zu informieren.

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Links

Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
www.blv.admin.ch

Vetsuisse-Fakultät
Universität Bern
Dep. für klinische Veterinärmedizin
Kleintierklinik
Länggassstrasse 128
3001 Bern
www.kleintierklinik.unibe.ch